Kolloquium: Diagnostik, Differenzialdiagnostik und Begutachtung dissoziativer Störungen

Dissoziative Störungen sind komplexe psychische Störungsbilder und stellen sowohl in der klinischen Diagnostik als auch in der forensisch-psychiatrischen, sozialmedizinischen und rechtspsychologischen Begutachtung eine erhebliche Herausforderung für Gutachter und juristische Entscheidungsträger dar. Ihre phänomenologische Vielfalt, hohe Komorbiditätsraten sowie die schwierige Abgrenzung zu anderen Störungsbildern – etwa Persönlichkeitsstörungen, Artifiziellen Störungen oder somatoformen Störungen – bringen besondere differenzialdiagnostische Schwierigkeiten mit sich. Die Frage der Kontrollierbarkeit (teils komplexer) Verhaltensweisen und Zugänglichkeit psychologischer Funktionen und Prozesse stellt dabei eine zentrale differenzialdiagnostische und forensische Fragestellung dar. 

Ein besonderer Schwerpunkt des Kolloquiums liegt auf der Erarbeitung von Kriterien zur Differenzialdiagnostik, um Fehldiagnosen zu vermeiden (welche im kurativen Kontext exazerbierende oder chronifizierende Effekte auf Symptomatik und Störungsverlauf haben können); im juristischen Kontext kann es aufgrund von Fehldiagnosen zu ungerechtfertigten rechtsgebietsübergreifenden Privilegierungen (z. B. bei Schuldfähigkeitsfragen, Opferentschädigungsansprüchen im Sozialrecht) kommen. 

Um sich dem Thema wissenschaftlich fundiert zu widmen, wird zu Beginn des Kolloquiums Prof. Dr. Thomas Goschke einen Vortrag halten, der grundlagenwissenschaftlich intensiv zu Selbstkontrolle, Handlungskontrolle und Handlungssteuerung geforscht hat. 


Zielgruppe

Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Fachärzte für Neurologie (und Ärzte, die die Zusatzbezeichnung Psychotherapie führen), sowie Praktizierende im Bereich der Forensischen Psychiatrie, Forensischen Psychologie, Sozialmedizin, Rechtspsychologie

Ziele

Zielsetzung des Kolloquiums ist die Erarbeitung eines Konsenspapiers, welches reichweitenstark veröffentlicht werden soll, um Praktikern (Behandlern und Gutachtern) zu helfen, Fehldiagnosen und fachlich nicht haltbare Gutachten zu vermeiden. 

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