Approbation als Psychotherapeut (die Fortbildung kann schon vor der Approbationsausbildung begonnen werden) oder Facharztnachweis (die Fortbildung kann auch hier schon vor oder während der Weiterbildung begonnen werden) bzw. die Berechtigung, die Zusatzbezeichnung Psychotherapie (für Ärzte) führen zu dürfen
mindestens 104 UE Theorie in KOP; die therapietechnikspezifischen Seminare/Module 1-3 sind obligatorisch
40 Stunden Supervision, davon mindestens 8 Einheiten Einzel-Supervision
die Fälle müssen prozessorientiert supervidiert werden können, d.h. die Supervision muss anhand eines Tonbandes oder einer Videoaufzeichnung erfolgen können